Wohn- und Nutzflächenermittlung

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Wohn- und Nutzflächenermittlung Fürstenfeldbruck

Im Bereich der Wohn- und Nutzflächenermittlung erheben wir in Ihrem Auftrag die anrechenbaren Raumflächen zur gerechten Festsetzung von Mieten und Kaufpreisen und die Nutzflächen als Vertragsgrundlage für flächengebundene Dienstleistungen. Die Flächenermittlung von Nutzflächen dient außerdem als Basis für Betriebskostenermittlungen. Wir liefern verlässliche und exakte Zahlen zur eindeutigen Festlegung der Berechnungsgrundlage.

Falls Sie (ggf. auch nicht aktuelle) Planunterlagen besitzen, erleichtern Sie uns erheblich die Arbeit vor Ort und sparen damit Geld. Zusätzlich kann durch eine exakte Terminplanung der Arbeitsablauf rationalisiert werden (z. B. Sicherung der Zugänglichkeit der Räumlichkeiten).

Wann sollte die Flächenermittlung durchgeführt werden?

Der günstigste Zeitpunkt für das Raumaufmaß ist vor Einzug des Mieters bzw. Käufers. Selbstverständlich stellen wir Ihnen unsere kompletten Bilddokumentationen vor Bezug des Mietobjekts zur Verfügung. Diese dienen dem künftigen Mieter als Beweismittel im Streitfall. Die Datenübergabe erfolgt auf Wunsch zur Weiterverarbeitung auch in den gängigen digitalen Datenformaten.

Optional können zudem im Rohbau Leitungen (z. B. Strom) aufgemessen oder das Wohnraumaufmaß zum 3D-Modell erweitert werden. Sprechen Sie uns an, die Flächenermittlung erfolgt ganz nach Ihren Bedürfnissen.

Ermittlung der Wohnfläche/Nutzfläche: Was erhalte ich für mein Geld?

Bei uns bekommen Sie:

  • eine professionelle und termingerechte Projektausführung
  • Individuelle und fachkundige Beratung
  • unabhängige und nachprüfbare Berechnung der beauftragten Fläche
  • leicht verständliche und übersichtliche Dokumentation in tabellarischer und grafischer Form

Was ist der Unterschied zwischen Wohn- und Nutzflächenermittlung?

Wohnflächenermittlung:

Ermittlung der für den Mietpreis maßgeblichen Fläche von Wohnräumen nach der DIN 277, Wohnflächenverordnung - WoFlV, gif oder zweiter Berechnungsverordnung, je nach Vertragsgrundlage.

Nutzflächenermittlung

insbesondere bei kommerziell genutzten Mietflächen interessant, Grundlage für Betriebskostenberechnungen.

Bestandsdokumentation:

eigenes Aufgabenfeld, dreidimensionale Vermessung der Räume bzw. des Gebäudes für Planungs- und Sanierungszwecke.